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EDU-Tarif FAQ

Alle Lehrenden, SchülerInnen, Lehrlinge, Studis (und viele andere Azubis) können ab sofort unsere EDU-Aktion 2019/20 in Anspruch nehmen und ihr Konto auf den EDU-Tarif umstellen lassen! Im EDU-Tarif gibt es -25% auf den Basistarif für alle Proberaumbuchungen im Wintersemester 2019/20.

Nachfolgend haben wir für euch alle relevanten Informationen zu unserem neuen Takttarif „EDU“ zusammengefasst.

Was ist der EDU-Tarif?

Der EDU-Tarif ist ein uhrzeit- und wochentagsunabhängiger, 25%-iger Rabatt auf alle unsere Stundenbasispreise für Proberäume. Der EDU-Tarif ersetzt für alle geeigneten Kundenkonten die allgemeinen Basispreise für die Dauer des jeweiligen Semesters auf alle Buchungen.

Der EDU-Tarif…

Wer kann zum EDU-Tarif proben?

Wie kann ich mich auf den EDU-Tarif umstellen lassen?

Der EDU-Tarif ist ab deiner Freischaltung gültig für alle neuen Buchungen im laufenden Semester.

Ich bin in Ausbildung:

Muss meine Ausbildung etwas mit Musik zu tun haben?

Nein. Unser Tarif richtet sich an alle Menschen in Ausbildung, unabhängig vom Fachgebiet.

Ich bin hauptberuflich Lehrling/SchülerIn, gilt der EDU-Tarif für mich?

Ja. Wenn du nicht volljährig bist, benötigen wir für die Einrichtung deines Kundenkontos aber eine Einverständniserklärung deiner Erziehungsberechtigten. Am besten kontaktierst du uns einfach direkt.

Ich studiere hauptberuflich, arbeite aber nebenbei, gilt der EDU-Tarif für mich?

Ja. Mit einem gültigen Studierendenausweis kannst du dein Kundenkonto für das aktuelle Semester auf den EDU-Tarif umstellen lassen, egal, wie viele ECTS du schaffst.

Ich bilde mich in meiner Freizeit weiter (Wifi, Volkshochschule, etc.), gilt der EDU-Tarif für mich?

Nein. Wenn du eigentlich mit beiden Beinen im Berufsleben stehst, ist unser EDU-Tarif leider nicht für dich gedacht.

Ich nehme in meiner Freizeit Musikunterricht, kann ich zum EDU-Tarif üben?

Vermutlich nicht. Sofern du hauptberuflich einer anderen bezahlten Tätigkeit nachgehst, gelten für dich die Basispreise.

Ich bin Lehrkraft:

Ich möchte als private/r MusiklehrerIn Räume für meinen Unterricht mieten, gilt der EDU-Tarif?

Grundsätzlich ja. Für Musikunterricht bieten wir aber einen eigenen Tarif an – bitte kontaktiere uns per Mail.

Ich bin Lehrkraft an einer Schule / Universität / FH / Akademie / Kolleg und möchte privat ein Instrument üben, gilt der EDU-Tarif für mich?

Ja. Als Lehrkraft kannst du dich z.B. mit einem Dienstausweis oder ggf. einem anderen aussagekräftigen Nachweis auch für private Nutzungen freischalten lassen.

Kann ich als Lehrkraft einer Schule / Universität / FH / Akademie / Kolleg und im Zusammenhang mit einer Tätigkeit Räume für Unterricht zum EDU-Tarif nutzen?

Ja. Unter der Voraussetzung, dass die Räume für klanglich-musikalischen Unterricht genutzt werden, gilt der EDU-Tarif.

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